Bei einigen Zuchtverbänden wird heute noch das Tätowieren der Welpen bevorzugt. Diese Methode ist für die Tiere schmerzhaft und besitzt die Nachteile, daß die Ziffern mit der Zeit verblassen und gefälscht werden können.

Eine zeitgemäße Alternative ist die Injektion eines Transponders. Die kleine Bioglaskapsel enthält hierbei eine Antenne und einen Mikrochip auf dem eine 15-stellige Identitätsnummer gespeichert ist, die weltweit nur einmal vergeben wurde. Mittels einer sterilen Kanüle wird der Chip auf der linken Halsseite unter die Haut implantiert und kann mit Hilfe eines Lesegerätes jederzeit abgelesen werden. Bei einem entlaufenden Tier kann diese Identitätsnummer somit schnell ermittelt und an die Registrierstationen übermittelt werden, welche dann den Besitzer zeitnah ausfindig machen können. Auch Diebstähle von Tieren, z.B. zur Weitergabe an Labors, können so festgestellt und die Täter überführt werden.

Viele Länder (Großbritannien, Norwegen, Schweden) bestehen bei der Einreise eines Tieres auf eine Kennzeichnung mit Mikrochip, um sie mit den Einreisepapieren vergleichen zu können. Generell müssen alle Tiere, die aus- oder einreisen, per Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein und einen Heimtierausweis bei sich führen.
Dabei muss der Besitzer selber kein Lesegerät mitführen, denn an allen Zollstationen, Tierheimen und Tierarztpraxen sind diese Geräte vorhanden, mit denen die Zahlenkombinationen überprüft werden können.

Ab dem 04.07.2011 ist die Tätowierung nicht mehr als Kennzeichnung für Aus- und Einreise zugelassen, d. h. es müssen alle Heimtiere, die neu zu kennzeichnen sind, mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Für alle Heimtiere, die bereits vor dem 04.07.2011 durch eine Tätowierung gekennzeichnet wurden, besteht keine Pflicht zur Chip-Implantation, sofern die Tätowierung zweifelsfrei erkennbar ist.

Eine Chip-Implantation kann jederzeit bei einem gesunden Tier, egal ob Hund oder Katze, vorgenommen werden und ist ohne Voranmeldung möglich. Ab dem 01.02.2002 besteht eine Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip für alle Hunde über 20 kg oder einer Schulterhöhe über 40 cm, sowie Hunde aus der Liste 1 und 2 des Landeshundegesetztes NRW.

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